Einzelbetreuung von Hortkindern §27 SGB VIII
ist eine Hilfe zur Erziehung für Kinder, die im Hort eine Einzelförderung benötigen. Arbeitsgrundlage sind individuell verabredete Ziele, die im Hilfeplan unter Beteiligung von Familie, Jugendamt, Hort und uns vereinbart werden
Wir fördern Kinder im Hort
- bei Schwierigkeiten der Integration in die Hortgruppe
- bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten in Konflikten im sozialen Miteinander
- im Aufbau und in der Pflege von Freundschaften
- in ihrem Selbstbewusstsein
Wir unterstützen Kinder und ihre Eltern
- im Hortalltag
- begleitend bei Schulgesprächen
- im sozialen Umfeld
Kinder und ihre Familien erhalten eine vertrauensvolle und professionelle Begleitung bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Lernort Hort.
Kontakt
Ambulante Einzelbetreuung von Hortkindern
Wildemannsgasse 14
34117 Kassel
Telefon: 0561 70974 - 0
E-Mail