„Was soll ich für dich tun?“ – diese Frage stellt Jesus dem blinden Bartimäus (Mk 10,51). Eine einfache Frage, die viel bedeutet: Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt und achtet seine Selbstbestimmung.
Das Recht auf Selbstbestimmung ist kein modernes Konzept – es ist tief in unserem Verständnis von Menschsein verankert.
Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe.
Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden.
Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden – im öffentlichen wie im privaten Lebensraum.
Daran erinnern wir heute, am 5. Mai.
Für eine Gesellschaft, die niemanden ausschließt.