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Betreuungsverein

Übernahme rechtlicher Betreuungen, Gewinnung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, Beratung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund.
Das Betreuungsrecht regelt, in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten wahrnehmen soll.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf Hilfe Anderer angewiesen sind.

Vorsorgevollmacht:

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzliche Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es sind alle Regelungen rund um die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden oder Aufenthaltsbestimmung möglich.

Betreuungsverfügung:

Neben der Vertretung mittels einer Vollmacht gibt es die Vertretung durch einen rechtlichen Betreuer, der vom Betreuungsgericht eingesetzt werden kann, wenn jemand psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, und deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln kann. Auch in diesem Fall können Sie vorsorgen, indem Sie in einer Betreuungsverfügung eine Vertrauensperson, Ihren „Wunschbetreuer“, benennen und äußern, wie Sie sich Ihren Lebensalltag und Ihr Lebensumfeld bei Krankheit und Pflege vorstellen. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn trotz Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte.
 


Patientenverfügung:

Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, dass er seine Angelegenheiten im medizinischen Bereich nicht mehr selbst regeln kann.
Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen.

Weitere Angebote:

Der Betreuungsverein bietet jährlich eine Schulung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Hessichen Curriculum an wechselnden Orten im Landkreis Kassel an. Für Ehrenamtliche und Interessierte gibt es die Möglichkeit sich zu einem Stammtisch zu treffen. In Veranstaltungen und Einzelberatungen informieren die Mitarbeiterinnen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Kontaktdaten:

Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe / Betreuungsverein e.V. Hofgeismar

Altstädter Kirchplatz 11,
34369 Hofgeismar
Telefon: 05671-5070364
Email: betreuungsverein.hofgeismar(at)ekkw.de

Web: www.betreuungsverein-hofgeismar.de

Sprechzeiten:
Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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